Rauchwarnmelder

Jedes Jahr sterben schätzungsweise 600 Menschen durch Brände, über 70% von ihnen werden Nachts im Schlaf vom Feuer getötet. Dabei sind es in 90% der Fälle nicht die Flammen selbst, die töten, sondern die giftigen Rauchgase, diedurch die Brände entstehen. Oftmals genügen 2 bis 3 Atemzüge, um eine tiefe Bewusstlosigkeit oder den sofortigen Tod hervorzurufen.

Während des Schlafes ist der Geruchssin beim Menschen nicht aktiv, das Gehör aber schon.
Seit dem 01. Januar 2016 ist der Eigentümer / Vermieter in der Pflicht!

Auszug aus der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012 § 44 Wohnungen
1. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
2. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
3. In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten.
4. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den in Satz 1 genannten Räumen und Fluren sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bitte informieren Sie sich bei uns zum Thema Mindest- und Optimalschutz!

Die Vorteile für Ihre Sicherheit:

• Echt-Alarm-Garantie

• Zuverlässig selbst bei Temperaturschwankungen

• Zwischen 0°C und 55°C

• Schutz vor Eindringen von Staub, Schmutz

• Insekten (häufige Ursache von Täuschungsalarmen

• Störsicher gegenüber elektromagnetischen Störquellen (Mobiltelefone, Trafos, Funkgeräte etc.)

• Hochwertige Bauteile und Batterie ausgelegt für eine Lebensdauer von typisch 10 Jahren

• Hersteller ist zu 100% nachvollziehbar

Einsatzbereiche von Hekatron Rauchwarnmeldern auf Wunsch auch mit Funkvernetzung: In Bundesländern mit Rauchwarnmelderpflicht sind Schlafräume, Kinderzimmer und Flure gemäß Landesbauordnung mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

Der Einbau in Neu- und Umbauten ist seit 12/2012 Pflicht in Niedersachsen
Für Bestandsbauten gab es nur noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2015. Für maximale Sicherheit empfiehlt Hekatron darüber hinaus die Überwachung von Wohnräumen oder Räumen ähnlicher Nutzung wie zum Beispiel Arbeitszimmern.

Zugrunde liegende Normen: Die DIN EN 14604 ist die europäische Norm, welche die Anforderungen und Leistungskriterien an Rauchwarnmelder beschreiben. Die Anwendungsnorm DIN 14676 beschreibt nach welcher Norm die eingesetzten Rauchwarnmelder anerkannt sein müssen und spezifiziert die Planung, den Einbau und den Betrieb, die Wartung von Rauchwarnmeldern. Zusätzliche Sicherheit: Zertifizierungen nach VdS und Q.

Bitte informieren Sie sich bei uns. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.